AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern zur Beherbergung durch HWJ Ferienvermittlung sowie für die Abwicklung der Buchung und die Betreuung der Gäste im Auftrag des jeweiligen Eigentümers.
1.2 Vertragspartner des Mietvertrages über die Ferienunterkunft ist der in der jeweiligen Buchungsbestätigung bzw. im Mietvertrag genannte Eigentümer der Ferienunterkunft.
1.3 HWJ Ferienvermittlung handelt bei der Vermietung der Ferienunterkunft im Namen und für Rechnung des jeweiligen Eigentümers und ist hinsichtlich des Mietvertrages nicht selbst Vermieter der Unterkunft.
1.4 HWJ Ferienvermittlung übernimmt im Auftrag des Eigentümers insbesondere die Vermittlung und Abwicklung der Buchung, die Zahlungsabwicklung sowie die Kommunikation und Betreuung der Gäste.
1.5 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienunterkunft sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
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2. Buchung / Buchungsbestätigung und Mietvertrag
2.1 Buchungen von Ferienwohnungen und Ferienhäusern können mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege, insbesondere über das Internet oder per E-Mail, angefragt und vorgenommen werden.
2.2 Nach Eingang einer Buchungsanfrage wird die Buchung durch HWJ Ferienvermittlung im Auftrag des Eigentümers bearbeitet.
2.3 Der Mietvertrag kommt zwischen dem Gast und dem in der Buchungsbestätigung bzw. im Mietvertrag genannten Eigentümer zustande.
2.4 Die Buchung wird verbindlich, sobald der Mietvertrag durch HWJ Ferienvermittlung im Auftrag des Eigentümers per E-Mail oder Post an den Gast übersandt wurde und die vereinbarte Anzahlung fristgerecht eingegangen ist.
2.5 Mit der Buchung erkennt der Mieter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die für die jeweilige Unterkunft geltende Hausordnung an. Die Hausordnung kann in der Unterkunft ausliegen bzw. dem Gast vor oder während des Aufenthaltes zur Verfügung gestellt werden.
2.6 Die jeweiligen Angaben in der Buchungsbestätigung, insbesondere Unterkunft, Reisezeitraum, Personenanzahl, ggfls. Haustiere und vereinbarter Preis, sind Bestandteil des Mietvertrages.
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3. Zahlungsbedingungen
3.1 Die Höhe und der Zeitpunkt der zu leistenden Anzahlung ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.
3.2 Die Restzahlung ist bis zum, in der Buchungsbestätigung, genannten Fälligkeitstermin zu leisten.
3.3 Bei kurzfristigen Buchungen kann der vollständige Mietpreis unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig werden.
3.4 Die Zahlungen sind unter Angabe des in der Buchungsbestätigung genannten Verwendungszwecks auf das dort angegebene Konto zu überweisen.
3.5 HWJ Ferienvermittlung ist vom Eigentümer bevollmächtigt, Zahlungen des Mieters im Namen und für Rechnung des Eigentümers entgegenzunehmen und abzuwickeln.
3.6 Mit Zahlung auf das von HWJ Ferienvermittlung in der Buchungsbestätigung angegebene Konto erfüllt der Mieter seine Zahlungspflicht gegenüber dem Vermieter, da HWJ zur Entgegennahme der Zahlung bevollmächtigt ist.
3.7 Bei Zahlungsverzug erhält der Mieter zunächst eine Zahlungserinnerung. Eventuell anfallende Transaktionsgebühren, insbesondere bei Überweisungen aus dem Ausland, sind vom Mieter zu tragen.
3.8 Es werden grundsätzlich Zahlungen per Überweisung akzeptiert, sofern in der Buchungsbestätigung keine andere Zahlungsart vereinbart wurde.
3.9 Die Anreiseinformationen und Zugangsdaten werden grundsätzlich erst zur Verfügung gestellt, wenn die vereinbarten Zahlungen fristgerecht eingegangen sind.
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4. Kurabgabe / Übernachtungssteuer
4.1 Soweit für die jeweilige Unterkunft eine kommunale Kurabgabe, Übernachtungssteuer oder eine vergleichbare Abgabe anfällt, ist diese vom Mieter zusätzlich zum vereinbarten Mietpreis zu entrichten, sofern sie nicht ausdrücklich Bestandteil des Inklusivpreises ist.
4.2 Die Höhe der jeweiligen Abgabe richtet sich nach den zum Zeitpunkt des Aufenthaltes geltenden Bestimmungen der zuständigen Gemeinde bzw. Kurverwaltung.
4.3 HWJ Ferienvermittlung kann die entsprechende Abgabe im Auftrag des Eigentümers bzw. entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einziehen und an die zuständige Stelle weiterleiten.
Hinweis: Bei Unterkünften, für die beispielsweise die Gemeinde Südbrookmerland eine Übernachtungssteuer erhebt, wird diese entsprechend den geltenden kommunalen Vorschriften berechnet und abgeführt.
*Hinweis zur Übernachtungssteuer: Die Gemeinde Südbrookmerland erhebt ab dem 1. April 2026 eine Übernachtungssteuer in Höhe von 3 % auf den Übernachtungspreis. Diese Steuer dient der Konsolidierung des kommunalen Haushalts und wird von allen Beherbergungsbetrieben eingezogen. Wir bedauern diese zusätzliche Belastung, da sie den Tourismus an der Küste weiter erschwert. Die Steuer wird vollständig an die Gemeinde abgeführt.
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5. An- und Abreise
5.1 Die Ferienunterkunft steht am Anreisetag grundsätzlich ab 16:00 Uhr zur Verfügung, sofern mit HWJ Ferienvermittlung keine andere Anreisezeit vereinbart wurde.
5.2 Am Abreisetag ist die Ferienunterkunft grundsätzlich bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen.
5.3 Abweichende An- oder Abreisezeiten sind nur nach vorheriger Absprache möglich.
5.4 Die Anreiseinformationen, einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Schlüssel- oder Zugangscodes, werden dem Mieter rechtzeitig vor Anreise mitgeteilt, sofern sämtliche vereinbarten Zahlungen fristgerecht eingegangen sind.
5.5 Bei zum Zeitpunkt der Anreise noch offenen Zahlungen kann die Übergabe der Schlüssel bzw. die Übermittlung der Zugangsdaten bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückgehalten werden.
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6. Aufenthalt
6.1 Die Nutzung der Ferienunterkunft ist ausschließlich den bei der Buchung angegebenen Personen vorbehalten.
6.2 Eine Nutzung durch eine höhere als die vereinbarte Personenzahl bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters bzw. von HWJ Ferienvermittlung als dessen bevollmächtigtem Ansprechpartner. Für zusätzliche Personen kann ein zusätzliches Entgelt anfallen.
6.3 Eine Untervermietung oder Überlassung der Ferienunterkunft an Dritte ist nicht gestattet.
6.4 Der Mietvertrag darf nicht ohne Zustimmung des Vermieters auf eine andere Person übertragen werden.
6.5 Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienunterkunft und deren Inventar pfleglich zu behandeln und die Hausordnung einzuhalten.
6.6 Bei erheblichen Verstößen gegen den Mietvertrag, diese AGB oder die Hausordnung kann der Vermieter das Mietverhältnis nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.________________________________________
7. Zustand der Ferienunterkunft / Mängel
7.1 Die Ferienunterkunft wird dem Mieter in einem ordnungsgemäßen und gereinigten Zustand übergeben.
7.2 Sollten bei Anreise Mängel festgestellt werden oder während des Aufenthaltes auftreten, sind diese unverzüglich dem Gästeservice bzw. HWJ Ferienvermittlung mitzuteilen.
7.3 Dem Vermieter bzw. dem von ihm beauftragten Gästeservice ist Gelegenheit zu geben, einen berechtigten Mangel innerhalb angemessener Zeit zu prüfen und, soweit möglich, zu beheben.
7.4 Später gemeldete Mängel können die Durchsetzung etwaiger Ansprüche erschweren, soweit dem Vermieter bzw. dessen Beauftragten durch die verspätete Mitteilung die Möglichkeit zur Abhilfe genommen wurde.
7.5 Der Mieter haftet für Schäden, die von ihm, seinen Mitreisenden oder von ihm zu vertretenden Dritten schuldhaft verursacht werden.
7.6 Bei Verlust eines zur Unterkunft gehörenden Schlüssels können dem Mieter die tatsächlich erforderlichen Kosten für Ersatz bzw. gegebenenfalls für den Austausch der Schließanlage in Rechnung gestellt werden, soweit er den Verlust zu vertreten hat.
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8. Elektro- und Hybridfahrzeuge / Wohnmobile
8.1 Soweit an der jeweiligen Unterkunft keine ausdrücklich ausgewiesene Lademöglichkeit vorhanden ist, besteht keine Möglichkeit zum Aufladen von Elektro- oder Hybridfahrzeugen.
8.2 Die Nutzung des Hausstromnetzes zum Aufladen eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.
8.3 E-Bikes dürfen nur an den hierfür vorgesehenen bzw. ausdrücklich freigegebenen Steckdosen geladen werden.
8.4 Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder Wohnmobilen auf dem Grundstück der Ferienunterkunft ist nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
8.5 Wohnmobile oder vergleichbare Fahrzeuge dürfen nicht über den Hausstromanschluss geladen oder ohne ausdrückliche Genehmigung mit Wasser versorgt werden.
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9. Endreinigung
9.1 Die Endreinigung ist im vereinbarten Inklusivpreis enthalten, sofern in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes angegeben ist.
9.2 Die Endreinigung wird durch HWJ Ferienvermittlung selbst durchgeführt oder durch ein von HWJ beauftragtes externes Reinigungsunternehmen organisiert.
9.3 Unabhängig davon ist die Ferienunterkunft bei Abreise in dem in der Gästemappe beschriebenen Zustand zu hinterlassen.
9.4 Der Mieter wird insbesondere gebeten,
• den anfallenden Müll ordnungsgemäß zu entsorgen,
• Leergut und Altglas entsprechend den örtlichen Vorgaben zu entsorgen,
• keine Lebensmittel in der Unterkunft zurückzulassen,
• das Geschirr sauber zu hinterlassen,
• geliehene Bettwäsche und Wäsche entsprechend den Anweisungen abzuziehen bzw. bereitzulegen,
• die Unterkunft besenrein zu hinterlassen,
• Fenster und Türen bei Abreise zu schließen.
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10. Zusätzlicher Reinigungsaufwand / Schäden
10.1 Die im Mietpreis enthaltene Endreinigung umfasst die übliche Reinigung nach einem vertragsgemäßen Aufenthalt. Die Unterkunft ist vom Gast entsprechend den in der Gästemappe bzw. den Anreiseinformationen genannten Abreisehinweisen zu hinterlassen.
10.2 Sollte aufgrund einer außergewöhnlichen Verschmutzung, nicht ordnungsgemäßer Abreise, zurückgelassener Gegenstände, übermäßiger Tierhaare oder sonstiger vom Mieter zu vertretende Umstände ein erheblicher zusätzlicher Reinigungs- oder Entsorgungsaufwand entstehen, kann der hierfür tatsächlich erforderliche und angemessene Aufwand dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
10.3 Für Schäden an der Ferienunterkunft, dem Inventar, der Ausstattung oder sonstigen zum Mietobjekt gehörenden Gegenständen, die durch den Gast, mitreisende Personen oder mitgebrachte Haustiere schuldhaft verursacht werden, haftet der Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Nutzung entstehen.
Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird für alle Gäste ausdrücklich empfohlen. Die Gäste sind selbst dafür verantwortlich, über einen ausreichenden Versicherungsschutz für während des Aufenthalts verursachte Schäden zu verfügen. Das Bestehen oder Nichtbestehen einer Haftpflichtversicherung hat keinen Einfluss auf die gesetzliche Haftung des Gastes.
Schäden oder Beschädigungen sind dem Vermieter bzw. der HWJ Ferienvermittlung als beauftragtem Ansprechpartner unverzüglich mitzuteilen, damit nach Möglichkeit eine zeitnahe Behebung erfolgen kann.
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11. Rücktritt / Stornierung
11.1 Ein Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter ist grundsätzlich möglich. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
11.2 Bei einem Rücktritt kann der Vermieter eine angemessene Entschädigung entsprechend den nachstehenden Stornierungsbedingungen verlangen, soweit gesetzlich zulässig.
11.3 Stornierungsbedingungen:
• Bis 2 Wochen nach Buchung ist eine Stornierung kostenfrei.
• Bei Stornierung bis 8 Wochen vor Reisebeginn entspricht die Stornierungsentschädigung der vereinbarten Anzahlung.
• Bei Stornierung bis 14 Tage vor Reisebeginn werden 80 % des vereinbarten Mietpreises als Stornierungsentschädigung fällig.
• Ab 13 Tage vor Reisebeginn werden 100 % des vereinbarten Mietpreises als Stornierungsentschädigung fällig.
• Bei Nichtanreise werden 100 % des vereinbarten Mietpreises als Stornierungsentschädigung fällig.
11.4 Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. eine geringere Entschädigung entstanden ist.
11.5 Bei Buchungen über externe Buchungsportale gelten vorrangig die dort bei Buchung vereinbarten Stornierungsbedingungen, soweit dieser wirksame Bestandteil des Buchungsvertrages geworden ist.
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12. Rücktritt durch den Vermieter
12.1 Der Vermieter kann vom Mietvertrag zurücktreten, wenn die Erfüllung des Mietvertrages aufgrund von Umständen, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die der Vermieter nicht zu vertreten hat, erheblich erschwert, gefährdet oder unmöglich wird.
12.2 In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zurückerstattet.
12.3 Weitergehende Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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13. Haftung
13.1 Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Bereitstellung der Ferienunterkunft im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
13.2 Für vorübergehende Störungen der Wasser-, Strom- oder sonstigen Versorgung sowie für Ereignisse höherer Gewalt haftet der Vermieter nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
13.3 Für vom Mieter eingebrachte Gegenstände und persönliche Sachen haftet der Vermieter nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
13.4 HWJ Ferienvermittlung haftet für die von HWJ selbst übernommenen Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit HWJ ausschließlich als Vermittler für den Eigentümer tätig wird, richten sich Ansprüche aus dem Mietvertrag grundsätzlich gegen den Vermieter als Vertragspartner.
13.1 Reiserücktrittsversicherung
Im Mietpreis ist keine Reiserücktrittsversicherung enthalten.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen, da auch bei persönlichen Gründen, beispielsweise einer Erkrankung, Kosten entstehen können, wenn eine Reise nicht angetreten werden kann. Hier können Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen: Hansemerkur.
13.2 Reisebeschränkungen
Sollte aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben die Vermietung der Ferienunterkunft zum gebuchten Reisezeitpunkt untersagt sein, erfolgt die Abwicklung nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit gesetzlich zulässig und mit dem Mieter vereinbart, kann alternativ eine Umbuchung auf einen anderen Zeitraum angeboten werden.
13.3 Höhere Gewalt
Wird die Durchführung des Mietvertrages aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder unmöglich, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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14. Baustellen / Neubaugebiete
14.1 In Ferienhausgebieten und deren Umgebung kann es aufgrund von Bauarbeiten, Erschließungsmaßnahmen oder sonstigen Bautätigkeiten zu vorübergehenden Beeinträchtigungen kommen.
14.2 Auf Baumaßnahmen auf Nachbargrundstücken, die dem Vermieter bzw. HWJ Ferienvermittlung bei Vertragsschluss nicht bekannt waren oder auf die kein Einfluss genommen werden kann, besteht grundsätzlich keine Einflussmöglichkeit.
14.3 Eine Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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15. WLAN-Nutzung
15.1 Soweit in der jeweiligen Ferienunterkunft WLAN zur Verfügung steht, handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung.
15.2 Aufgrund örtlicher Gegebenheiten kann es zu Einschränkungen oder Schwankungen der WLAN-Verbindung kommen. Eine jederzeitige und uneingeschränkte Verfügbarkeit wird nicht garantiert.
15.3 Der Mieter verpflichtet sich, den Internetzugang ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften zu nutzen.
15.4 Insbesondere ist die Nutzung für rechtswidrige Inhalte, Urheberrechtsverletzungen, Filesharing oder sonstige rechtswidrige Handlungen untersagt.
15.5 Der Mieter haftet für Schäden und Kosten, die durch eine von ihm zu vertretende rechtswidrige Nutzung entstehen.
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16. Haustiere
16.1 Das Mitbringen von Haustieren ist nur gestattet, wenn dies für die jeweilige Ferienunterkunft ausdrücklich erlaubt und bei der Buchung angegeben wurde.
16.2 Für Haustiere kann ein zusätzliches Entgelt anfallen. Dieses wird in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.
16.3 Das Mitbringen nicht angemeldeter Haustiere ist nicht gestattet.
16.4 Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Haustier keine Störungen oder Gefährdungen für andere Gäste, Nachbarn oder Personen ausgehen.
16.5 Hinterlassenschaften des Tieres auf dem Grundstück sind vom Mieter ordnungsgemäß zu beseitigen.
16.6 Der Mieter ist verpflichtet, bei Abreise sichtbare Tierhaare und sonstige vom Tier verursachte Verschmutzungen im Rahmen der eigenen Möglichkeiten zu entfernen.
16.7 Für Schäden, die durch ein mitgebrachtes Haustier verursacht werden, haftet der Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen.
16.8 Bei Unterkünften, in denen Haustiere nicht gestattet sind, kann nicht garantiert werden, dass sich in der Vergangenheit niemals ein Tier in der Unterkunft aufgehalten hat.
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17. Schriftform
17.1 Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen grundsätzlich der Textform, soweit gesetzlich zulässig.
17.2 Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Mieter und dem Vermieter bzw. HWJ Ferienvermittlung als bevollmächtigtem Vertreter des Vermieters können in Textform, insbesondere per E-Mail, getroffen werden.
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18. Datenschutz
18.1 Im Rahmen der Buchung und Durchführung des Mietvertrages werden personenbezogene Daten des Mieters verarbeitet, soweit dies zur Durchführung des Vertrages, zur Abwicklung der Zahlung, zur Betreuung des Gastes und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
18.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
18.3 Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von HWJ Ferienvermittlung.
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19. Schlussbestimmungen
19.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
19.2 An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
19.3 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
20. HWJ Ferienvermittlung handelt bei der Vermietung der Ferienunterkunft ausschließlich als Vermittler im Namen und für Rechnung des jeweiligen Eigentümers. Vertragspartner des Mieters ist der in der Buchungsbestätigung bzw. im Mietvertrag genannte Eigentümer.
